Normative Anforderungen

Anforderungen der DIN/EN 1176 an stoßdämpfende Bodenbeläge mit Holzhackschnitzel als loses Schüttmaterial

1. Anforderungen an die Holzhackschnitzel

Die Holzhackschnitzel müssen nach den Vorgaben der Spielgerätenorm für die Verwendung auf Kinderspielplätzen vorbereitetes sein. Dies bedeutet, dass die Holzhackschnitzel frei von Rinden- und Laubanteilen sein müssen und dass zur Herstellung keine Holzwerkstoffe verwendet werden dürfen.
Die Korngröße muss im Bereich zwischen 5 und 30mm liegen*.
 
*= nach dem Beschluß des Erfahrungsaustauschkreis 2 vom 13.12.2010 sind auch Korngrößen von 5 bis 70mm geeignet.

2. Anforderungen an die Schichtstärke

Entsprechend der für Deutschland gültigen Tabelle F1 aus Anhang F der DIN/EN 1176:2008-1 muss die Schichtstärke der Holzhackschnitzel bei einer Fallhöhe bis 2,0 m 200 mm betragen. Bei Fallhöhen ab 2,0 m bis max. 3,0 m muss die Schichtstärke der Holzhackschnitzel 300 mm betragen.

 

Da sich lose Schüttmaterialien sehr leicht "Wegspielen" (z.B. unter einer Schaukel oder vor einer Rutsche) fordert die Spielgerätenorm für solche Bodenarten eine zusätzliche Schichtstärke von 100 mm (siehe hierzu auch DIN/EN 1176:2008-1 4.2.8.5.1.). Das bedeutet, dass in der Praxis eine Schichtstärke von 300 mm (bei bis zu 2,0 m Fallhöhe) bzw. 400 mm (bei Fallhöhen ab 2,0 bis 3,0 m) vorhanden sein muss. Dies wurde in der hier abgebildeten Tabelle bereits berücksichtigt. Die Tabelle stellen wir Ihnen hier als PDF zum Herunterladen zur Verfügung.