Neue Zertifikate für Fallschutzplatten und Fallschutzmatten - Spielplatzgeräte, Sandreinigung und Fallschutzplatten

Spielplatzgeräte Direktzugriff

Haben Sie Fragen?

Spielplatzgeräte - Infos anfordern

 

Wir beraten Sie gerne auch

persönlich unter der Telefonnummer

0 60 31 / 16 13 - 00

Oder nutzen Sie unser

Kontaktformular

Wackel-Balancierbalken

Balancierbalken

Wer hat nicht schon als Kleinkind versucht auf Baumstämmen oder Mäuerchen zu balancieren. Deshalb haben wir einen extra breiten, rutschfesten Balanciersteg entwickelt.

 

Weitere Infos zum Balancierbalken ...

Dreifach Stehwippe

Dreifach-Stehwippe

 

Nach dem Vorbild einer Federwippe wurde unsere neue Dreifach-Stehwippe entwickelt. Durch die unterschiedlichen Bewegungsabläufen beim Wippen bietet Sie für Kindern ab vier Jahren aber auch jungebliebene Erwachsene  jede Menge Spielspaß. Weitere Infos zur Stehwippe...

Sie sind hier: www.spielplatz-doerper.de
.

Prüfzertifikate für Fallschutzplatten / Fallschutzmatten

Fallschutzplatten TÜV geprüftAm 31.05.2009 verlohr die bisher gültige Norm für stoßdämpfende Spielplatzböden DIN/EN 1177:2002-03 Ihre Gültigkeit. Somit müssen Fallschutzplatten die nach diesem Datum verkauft und auf öffentlichen Spielplätzen unterhhalb der Spielplatzgeräte verlegt werden der nun Gültigen Version der Norm, der DIN/EN 1177:2008 entsprechen.....

Diese Neuausgabe der Norm verlangt eine regelmäßige Kalibrierung der Messgeräte vor der Durchführung einer sogenannten HIC-Prüfung. Aufgrund der Änderungen verlieren die Zertifikate die nach den Vorgaben der alten DIN/EN 1177:2002-03 durchgeführt wurden zum 31.05.2009 Ihre Gültigkeit.

 

Beim Kauf von Fallschutzplatten muss sich der für die Sicherheit verantwortliche Betreiber eines Spielplatzes daher unbedingt die Zertifikate für die Fallschutzplatten vom Hersteller vorlegen lassen. Nur so hat der Betreiber eines Spielplatzes die Gewährleistung, dass die angebotenen Fallschutzplatten den Anforderungen der Norm entsprechen.


Aus den Zertifikaten muss hervorgehen, dass nach der aktuellen DIN/EN 1177:2008 geprüft wurde. Auch eine Zertifikatsinhaber und eine Fertigungsstätte muss genannte werden. Eine Konformitätsbestätigung alleine ist nicht ausreichend.



.
.

xxnoxx_zaehler

.

xxnoxx_zaehler