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Holzhackschnitzel Fallschutz geprüft nach DIN/EN 1176
Ab einer freien Fallhöhe von 0,60m ist laut DIN EN 1176 ein sogenannter „stoßdämfender Boden" unterhalb von Spielplatzgeräten erforderlich. Bis 1,00m ist hierzu Oberboden ausreichend. Aufgrund einer nationalen Abweichung ist bis 1,50m Fallhöhe Rasen als stoßdämpfender Boden unterhlhalb von Spielplatzgeräten zulässig. Ab 1,50m Fallhöhe sind Böden mit besseren stoßdämpfenden Eigenschaften erforderlich. Zulässig sind Sand, Kies, Fallschutzmatten aus Gummi oder Holzschnitzel bzw. Rindenmulch.
Bei den Holzhackschnitzeln handelt es sich um mechanisch zerkleinertes Holz (keine Holzwerkstoffe), ohne Rinde und Laubanteile, die Korngröße muss zwischen 5 und 30 mm liegen.
Bei einer freien Fallhöhe bis 2,00 m benötigen Sie laut Norm inkl. Wegspieleffekt mindestens eine Schichtdicke von 0,30 m. Ab einer freien Fallhöhe von 2,00 m bis zu der maximal zulässigen freien Fallhöhe von 3,00 m ist ein Schichtdicke von 0,40 m erforderlich. Zusätzlich sollte bei der Mengenermittlung die Anfangsverdichtung mit 15% kalkuliert werden.


