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Wackel-Balancierbalken

Balancier-Steg-klein

 

Wer hat nicht schon als Kleinkind versucht auf Baumstämmen Oder Mäuerchen zu balancieren. Deshalb haben wir einen extra breiten, rutschfesten Balanciersteg entwickelt.

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Dreifach Stehwippe

Dreifach-Stehwippe

 

Einen großen Spaßfaktor beinhaltet unsere neue Dreifach-Stehwippe, die durch unterschiedliche Bewegungsabläufe von Kindern ab vier Jahren bis ins Erwachsenenalter jede Menge an motorischen Funktionsabläufen fordert.

 

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Holzhackschnitzel Fallschutz geprüft nach DIN/EN 1176

  Holzhackschnitzel Ab einer freien Fallhöhe von 0,60m ist laut DIN EN 1176 ein sogenannter „stoßdämfender Boden" unterhalb von Spielplatzgeräten erforderlich. Bis 1,00m ist hierzu Oberboden ausreichend. Aufgrund einer nationalen Abweichung ist bis 1,50m Fallhöhe Rasen als stoßdämpfender Boden unterhlhalb von Spielplatzgeräten zulässig. Ab 1,50m Fallhöhe sind Böden mit besseren stoßdämpfenden Eigenschaften erforderlich. Zulässig sind Sand, Kies, Fallschutzmatten aus Gummi oder Holzschnitzel bzw. Rindenmulch.

Bei den Holzhackschnitzeln handelt es sich um mechanisch zerkleinertes Holz (keine Holzwerkstoffe), ohne Rinde und Laubanteile, die Korngröße muss zwischen 5 und 30 mm liegen. 

 

Bei einer freien Fallhöhe bis 2,00 m benötigen Sie laut Norm inkl. Wegspieleffekt mindestens eine Schichtdicke von 0,30 m. Ab einer freien Fallhöhe von 2,00 m bis zu der maximal zulässigen freien Fallhöhe von 3,00 m ist ein Schichtdicke von 0,40 m erforderlich. Zusätzlich sollte bei der Mengenermittlung die Anfangsverdichtung mit 15% kalkuliert werden.


Rindenmulch oder Holzhackschnitzel?

Ab einer freien Fallhöhe von 1,50 m reicht Rasen als Untergrund unter Spielgeräten auf öffentlichen Spielplätzen nicht mehr aus. Hier muss der Fallbereich mit stoßdämpfenden Materialien wie Fallschutzplatten, Sand, Kies, Rindenmulch oder Holzhackschnitzeln versehen werden.


Holzschnitzel und Rindenmulch sind vor allem deshalb sehr beliebt, weil es sich hierbei um natürliche Rohstoffe handelt. Die Spielplatznorm (DIN EN 1176) macht in Bezug auf die Fallschutzeigenschaften keine Unterschiede zwischen Rindenmulch und Holzschnitzel. Beide Materialien müssen bis zu einer Fallhöhe von 2,00 m mit einer Schichtstärke von 30 cm (200 mm +100mm Wegspieleffekt) eingebracht werden. Über 2,00 m Fallhöhe werden 40 cm Schichtstärke (30 mm + 10 mm Wegspieleffekt) vorgeschrieben.

 

Was ist also der Unterschied zwischen Rindenmulch und Holzhackschnitzeln?


Bei Rindenmulch handelt es sich um zerkleinerte Rinde von Nadelhölzern, die Korngröße muss zwischen 20 und 80 mm liegen. Holzhackschnitzel sind mechanisch zerkleinerte Hölzer (keine Holzwerkstoffe), ohne Rinde und Laubanteile, die Korngröße muss zwischen 5 und 30 mm liegen.

Die Vorteile von Holzschnitzeln gegenüber Rindenmulch sind die längere Lebensdauer des Holzes. Holzschnitzel, ganz besonder wenn Sie aus aus Douglasie hergestellt wurden, haben ca. eine doppelt so lange Lebensdauer wie Rindenmulch. Das Holz hat eine bessere Wasserleitfähigkeit, was dazu führt dass der Boden nach einem Regenschauer schneller abtrocknet und die Kinder schneller wieder spielen können ohne nasse Füße zu bekommen.


Gerade bei Spielgeräten aus Holz sollte man auf Rindenmulch als Fallschutz verzichten, da die Rinde Gerbsäure enthält die das Holz der Spielgeräte angreift und somit das Durchfaulen der Standpfosten fördert und beschleunigt.


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